Der Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt das kommunale Vertretungsorgan einer Gemeinde dar.

Dabei sollte er nicht seine eigenen Interessen wahrnehmen und vertreten sondern die der Bürgerinnen und Bürger.

 

Er besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden, dem Bürgermeister. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

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