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Gemeinde Lipporn

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Die Gemeinde Lipporn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 
Sie wird vertreten durch die Ortsbürgermeisterin Nina Berghäuser. 
 

Ansprechpartner für die Webseite: Nina Berghäuser

Email: webmaster@lipporn.de

 

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Gebäudefotos/Hausfotos

 

Rechtlich sprechen gegen das Fotografieren zunächst zwei Aspekte: das Urheberrecht des Architekten (Fotografieren als zustimmungsbedürftige Vervielfältigung des Architektenwerkes) und das Eigentumsrechts am Grundstück inkl. dem daraus resultierenden Hausrecht. In besonderen Konstellationen können noch das Persönlichkeitsrecht des Gebäudebewohners oder Sicherheitsaspekte, z.B. bei militärischen Anlagen hinzukommen.

Im Hinblick auf Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmestandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.
Werden Außenaufnahmen von Gebäuden mit Angabe des Namens der Bewohner und der Adresse veröffentlicht, stellt dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und berührt Datenschutzinteressen.

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